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Horizont Europa: Beschluss des Rates der EU

Der Rat hat sich am 15. April auf wesentliche Teile des Spezifischen Programms zur Durchführung von “Horizont Europa” verständigt. In dem Programm werden die Ziele und Maßnahmen für das EU-Rahmenprogramm festgelegt.

Der Rat hat eine erste Verständigung zum Spezifischen Programm zu Horizont Europa erreicht, in dem die Inhalte des Programms umgesetzt werden. Der Rat hatte im Vorfeld eine Einigung mit dem Europäischen Parlament herbeigeführt.

Der Beschluss umfasst Bestimmungen über:

    • Bereiche für mögliche Missionen und institutionelle europäische Partnerschaften
    • das Verfahren für den mehrjährigen strategischen Planungsprozess, an dem die Mitgliedstaaten eng beteiligt werden sollen
    • die Funktionsweise des Europäischen Forschungsrates (ERC)
    • die Etablierung des Europäischen Innovationsrats (EIC) durch die Kommission
    • Arbeitsprogramme zur Umsetzung des Spezifischen Programms durch die Kommission
    • die Ausweitung der Beteiligung an im Rahmen von “Horizont Europa” finanzierten Forschungsaktivitäten
    • eine Stärkung des Europäischen Forschungsraums

Die Details zu den einzelnen Beschlusspunkten werden in den umfangreichen Anlagen zum Beschluss geregelt.

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