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Europe on the Move: Ratsempfehlung zur Förderung der Lernmobilität in der EU

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Am 13. Mai 2024 hat der Rat die Empfehlung „Europa in Bewegung – Lernmobilität für alle“ angenommen. Die Empfehlung schlägt eine Reihe von Maßnahmen und Zielen vor, um die Möglichkeiten der Teilnahme an einer Lernmobilität im Ausland zu erweitern und sie attraktiver zu machen, auch für Menschen mit in der Regel weniger Möglichkeiten zur Teilnahme an einer Lernmobilität.

31. Mai 2024

Die Ratsempfehlung “Europe on the Move” (Link) ersetzt die Empfehlung des Rates aus dem Jahr 2011 „Jugend in Bewegung — die Mobilität junger Menschen zu Lernzwecken fördern“ (Link).

Die für den Hochschulbereich wichtigsten Empfehlungen beziehen sich auf folgende Punkte:

In diesem Rahmen werden folgende Mobilitätsaktivitäten erfasst, die jeweils entweder vollständig physisch oder im Blended-Format durchgeführt wurden:

  • Outgoing-Mobilität zum Erwerb eines Hochschulabschlusses (Degree Mobility)
  • Outgoing-Mobilität während eines Auslandsaufenthalts im Umfang von mindestens drei Monaten oder 15 ECTS im Rahmen eines Studienaufenthalts oder Praktikums (Credit Mobility) sowie
  • kürzere Outgoing-Mobilität im Umfang von weniger als drei Monaten und mindestens drei ECTS.

Die Kommission wird dazu aufgefordert, bis 2026 einen Vorschlag für eine aktualisierte Methodik zur Messung des Anteils der Hochschulgraduierten, die während ihres Studiums eine Mobilitätserfahrung im Ausland gemacht haben, zu entwickeln.

Eine Überprüfung der Anstrengungen der Mitgliedsländer kann durch den Rat auf Basis des anstehenden Kommissionsvorschlags über die aktualisierte Methodik zur Datenerhebung sowie die bevorstehende Überprüfung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung für den europäischen Bildungsraum und darüber hinaus (2021-2030) erfolgen.

Die Ratsempfehlung sieht vor, dass EU-weit bis 2027 mindestens 20% aller Lernmobilitätsteilnehmenden Personen mit weniger Möglichkeiten sein werden.

Den Mitgliedsstaaten wird empfohlen, sich auf der Grundlage eines von der Kommission bis 2026 vorzulegenden Vorschlags für eine Methodik zur Datenerhebung und zur Messung des Anteils der Zielgruppe von Menschen mit geringeren Möglichkeiten an allen Lernmobilitätsteilnehmenden, auf eine Zielmarke zu einigen.

Die Mitgliedsstaaten werden dazu aufgerufen, die notwendigen Schritte zur automatischen, gegenseitigen Anerkennung von Hochschulqualifikationen und im Ausland erbrachten Lernergebnissen zu implementieren.

Im Hinblick auf die Anerkennung von Qualifikationen aus Drittstaaten schlägt die Ratsempfehlung den Mitgliedsstaaten vor, Schritte zur Ratifizierung des globalen UNESCO-Übereinkommens über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in Erwägung zu ziehen und politische Kooperationen (Global Policy Dialogue/Bologna Prozess) zu nutzen, um die Zusammenarbeit zwischen Anerkennungsbehörden und Qualitätssicherungsagenturen anzukurbeln.

Der Übergang in den Arbeitsmarkt und die berufliche Mobilität sollen u.a. durch Unterstützung bei Erasmus+ Praktika und die Ermutigung von Organisationen, Personen aus dem Ausland für Praktikumszwecke aufzunehmen, gefördert werden.

Gemeinsame Initiativen wie „Study in Europe“ und die Förderung der Zusammenarbeit mit anderen Regionen der Welt, etwa durch die Talentpartnerschaften, im Rahmen derer gemeinsame Ziele vereinbart werden, und die Förderung einer rechtzeitigen Ausstellung von Visa für Mobilitätsteilnehmende, wirken sich attraktivitätssteigernd für die EU als Destination für eine Lernmobilität aus und sollten daher gefördert werden.

Ein politischer Rahmen für die Mobilität von Lehrkräften wird in Anhang I des Anhangs vorgestellt.

In der Mitteilung der Kommission von 2020 über die Verwirklichung des Europäischen Bildungsraums bis 2025 heißt es, dass die Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und den Stakeholdern an einem politischen Rahmen zur Steigerung der Anzahl und Qualität der Lernmobilität von Lehrkräften in Europa auf der Grundlage ihres tatsächlichen Mobilitätsbedarfs arbeiten wird. Die Entschließung des Rates über einen strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung auf dem Weg zum Europäischen Bildungsraum und darüber hinaus (2021-2030) enthält spezifische Maßnahmen für den vorrangigen Bereich der Lehrkräfte und Ausbildenden. Zu diesen Maßnahmen gehört die Prüfung der Möglichkeit einen politischen Rahmen für die Mobilität von Lehrkräften zu entwickeln.

Der in der Empfehlung des Rates vorgestellte Rahmen schlägt eine Reihe von Maßnahmen vor, die auf schulischer, lokaler, regionaler und Systemebene durchgeführt werden können, um die in den EU-Mitgliedstaaten festgestellten Hindernisse für die Mobilität von Lehrkräften zu überwinden. Er soll als Anregung für die Entwicklung eigener Strategien für die Mobilität von Lehrkräften in Übereinstimmung mit den Bildungssystemen der Mitgliedstaaten dienen.

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